
Warnzeichen, Kipppunkte und rote Linien
«Der Sinn von Politik ist Freiheit.»
Hannah Arendt
Mit diesem kurzen Satz beschrieb Hannah Arendt nicht einfach ein Recht, das der Staat seinen Bürgern gewähren soll. Freiheit war für sie der Sinn des Politischen selbst: Menschen begegnen einander in ihrer Verschiedenheit, sprechen miteinander und gestalten ihre gemeinsame Welt. Eine Demokratie lebt deshalb von der freien Meinungsäusserung. Sie setzt nicht voraus, dass wir dieselben Überzeugungen teilen. Im Gegenteil: Sie ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Menschen trotz unterschiedlicher Interessen, Erfahrungen und Weltanschauungen friedlich zusammenleben können.
Das macht sie anstrengend. In einer Demokratie wird gestritten, gezögert und ausgehandelt. Entscheidungen benötigen Mehrheiten, Mehrheiten können sich verändern und kaum jemand bekommt alles, was er für richtig hält. Autoritäre Systeme wirken daneben bisweilen entschlossener. Sie versprechen Ordnung, Eindeutigkeit und rasche Entscheidungen. Wo nicht widersprochen werden darf, entsteht tatsächlich weniger sichtbarer Streit. Der Streit ist jedoch nicht verschwunden. Er wurde lediglich zum Schweigen gebracht. Die vermeintliche Einfachheit autoritärer Herrschaft wird mit einem hohen Preis bezahlt: Menschen verzichten auf Mitsprache, Kontrolle und friedlichen Machtwechsel. Fehler lassen sich nicht mehr offen benennen, schlechte Entscheidungen schwerer korrigieren und gesellschaftliche Konflikte nicht mehr frei austragen. Wer widerspricht, wird nicht überzeugt, sondern zum Schweigen gebracht.
Die Langsamkeit der Demokratie ist deshalb nicht nur eine Schwäche. Sie ist der Preis dafür, dass politische Entscheidungen überprüft, Macht begrenzt und Irrtümer berichtigt werden können. Der demokratische Streit verhindert nicht jede falsche Entscheidung. Er verhindert aber, dass eine einzige Meinung zur unangreifbaren Wahrheit erklärt wird. Demokratie bedeutet, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen. Einmischung bedeutet jedoch mehr, als die eigene Forderung möglichst laut vorzutragen. Sie verlangt auch, anderen dasselbe Recht zuzugestehen.
Damit beginnt der notwendige Verzicht. Demokratie verlangt von uns den Verzicht darauf, immer recht behalten zu müssen. Sie verlangt den Verzicht auf die vollständige Durchsetzung des eigenen Willens. Und sie verlangt den Verzicht auf die verführerische Vorstellung, eine Gesellschaft könne endlich harmonisch werden, wenn nur die falschen Menschen nicht mehr mitreden dürften. Dabei ist Verzicht nicht mit Untätigkeit zu verwechseln. Es gibt einen Verzicht, der Freiheit preisgibt, und einen Verzicht, der Freiheit ermöglicht. Wer aus Bequemlichkeit, Angst oder Gleichgültigkeit darauf verzichtet, sich einzumischen, überlässt anderen das Feld. Wer dagegen bewusst darauf verzichtet, die eigene Macht bis an ihre Grenzen auszuschöpfen, schafft Raum für die Freiheit des anderen.
Das eine ist Rückzug. - Das andere ist Selbstbegrenzung.
Freiheit braucht Selbstbegrenzung
Die freie Meinungsäusserung schützt gerade jene Aussagen, die andere Menschen ablehnen. Eine Freiheit, die nur für höfliche, vernünftige und mehrheitsfähige Ansichten gilt, wäre keine Freiheit, sondern eine Zustimmungspflicht. Wer seine Meinung öffentlich äussert, muss jedoch damit rechnen, dass andere ihr widersprechen. Meinungsfreiheit garantiert weder Zustimmung noch Aufmerksamkeit. Sie verschafft auch keinen Anspruch darauf, in einer Zeitung veröffentlicht, in eine Gesprächsrunde eingeladen oder von einem sozialen Netzwerk verbreitet zu werden. Nicht jede Kritik ist Zensur, nicht jede verweigerte Bühne ist Unterdrückung und nicht jede gesellschaftliche Konsequenz ist ein Angriff auf ein Grundrecht.
Trotzdem können auch Widerspruch und gesellschaftlicher Druck ein Mass erreichen, bei dem Menschen aus Angst vor öffentlicher Ächtung schweigen. Eine Gesellschaft kann formal frei und dennoch geistig eng werden. Deshalb sollten wir nicht nur fragen, ob eine Meinung geäussert werden darf. Wir sollten ebenso darauf achten, ob wir noch bereit sind, einander zuzuhören. Die Freiheit des Sprechenden benötigt die Freiheit des Widersprechenden. Beide benötigen den Verzicht darauf, den anderen mit Macht zum Schweigen zu bringen. Meine Freiheit endet nicht dort, wo sich jemand über meine Worte ärgert. Sie findet ihre Grenze dort, wo ich anderen ihre Freiheit nehmen will. Die Grenze des Sagbaren kann deshalb nicht allein vom Anstand bestimmt werden. Was als anständig gilt, verändert sich mit der Zeit und unterscheidet sich zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Auch eine verletzende, ungerechte oder törichte Meinung muss grundsätzlich geäussert werden können.
Doch Worte stehen nicht ausserhalb menschlichen Handelns. Eine Drohung ist mehr als eine Meinung. Eine verleumderische Behauptung ist mehr als Kritik. Der gezielte Aufruf, Menschen zu verfolgen, zu vertreiben oder anzugreifen, wird nicht dadurch harmlos, dass er in einen politischen Satz gekleidet wird. Zwischen einer unbequemen Meinung und einem Angriff gibt es jedoch keinen einzelnen magischen Satz, bei dem eine Gesellschaft plötzlich von Freiheit zu Unfreiheit kippt. Es gibt Übergänge. Entscheidend ist deshalb nicht nur, was gesagt wird, sondern auch der Zusammenhang: Wer spricht? Zu wem? Mit welcher Absicht? Mit welcher Reichweite? Wie oft? Und besteht die reale Gefahr, dass aus Worten Handlungen werden?
Ein wütender Satz am Stammtisch, dieselben Worte aus dem Mund eines einflussreichen Politikers und eine über Monate organisierte Kampagne können sprachlich beinahe identisch sein und gesellschaftlich dennoch etwas völlig Verschiedenes bewirken.
Warnzeichen, Kipppunkte und rote Linien
Eine freie Gesellschaft muss nicht auf jede problematische Äusserung gleich reagieren. Gerade deshalb sollten wir drei Ebenen unterscheiden. Ein Warnzeichen zeigt eine Entwicklung an, der widersprochen werden sollte. Ein demokratischer Kipppunkt wird erreicht, wenn nicht mehr nur über politische Fragen gestritten wird, sondern die gleichberechtigte Zugehörigkeit politischer Gegner oder gesellschaftlicher Gruppen grundsätzlich in Frage gestellt wird. Eine rechtliche Eingriffsschwelle liegt dort, wo Gesetze verletzt, Menschen bedroht oder Entrechtung und Gewalt konkret vorbereitet werden. Wer diese Ebenen nicht unterscheidet, gerät leicht in eines von zwei Extremen: Entweder wird jede hässliche Meinung bereits zum Fall für den Staat. Oder man wartet so lange, bis aus Worten Gewalt geworden ist. - Beides wäre falsch.
Eine Gesellschaft kippt selten mit einem einzigen Satz. Auch eine politische Katastrophe beginnt nicht erst mit dem offenen Befehl zur Gewalt. Sie wird häufig durch kleine Grenzverschiebungen vorbereitet, von denen jede für sich noch erklärbar, relativierbar oder entschuldbar erscheinen mag. Ein erstes Warnzeichen entsteht dort, wo Menschen nicht mehr nach ihrem eigenen Verhalten beurteilt, sondern auf eine Gruppe reduziert werden. Aus der Tat eines Einzelnen wird eine Aussage über «die Muslime», «die Juden», «die Ausländer», «die Arbeitslosen», «die Reichen», «die Linken» oder «die Rechten». Die Zugehörigkeit ersetzt die persönliche Verantwortung.
Damit ist noch keine rechtliche Grenze überschritten. Nicht jede pauschale oder dumme Aussage bedroht die Demokratie. Sie sollte uns dennoch aufmerksam machen. Denn wer ganze Gruppen verantwortlich macht, bereitet gedanklich den Boden dafür, sie später auch gemeinsam zu behandeln. Aus der Zuschreibung kann Herabsetzung entstehen. Es ist etwas anderes, eine Religion abzulehnen, als ihren Angehörigen pauschal Unvernunft oder Gefährlichkeit zuzuschreiben. Es ist etwas anderes, eine Migrationspolitik scharf zu kritisieren, als Migranten grundsätzlich als Menschen geringeren Wertes darzustellen. Ebenso kann man den Kapitalismus radikal angreifen, ohne Unternehmer allein aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung zu Feinden zu erklären.
Die Kritik fragt: Was ist falsch?
Die Herabsetzung behauptet: Mit diesen Menschen stimmt etwas nicht.
Noch gefährlicher wird es, wenn aus der Herabsetzung die Forderung entsteht, Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit grundlegende Rechte vorzuenthalten. Bestimmte Menschen sollen nicht mehr dieselben Ämter bekleiden dürfen, sich nicht mehr frei organisieren können oder politisch weniger zählen. Ihre Zugehörigkeit zur Gesellschaft wird unter Vorbehalt gestellt. Von diesem Punkt an geht es nicht mehr nur um verletzende Worte. Es geht um die politische Vorbereitung von Entrechtung.
Die entscheidende Frage
Radikale politische Forderungen sind nicht automatisch antidemokratisch. Menschen dürfen die Wirtschaftsordnung grundlegend verändern wollen, staatliche Institutionen umbauen, eine völlig andere Migrationspolitik fordern oder die Verfassung verändern wollen. Der entscheidende Massstab ist nicht, wie radikal eine Forderung klingt. Die entscheidende Frage lautet:
Was bleibt von der Freiheit der anderen übrig, wenn die eigene politische Vorstellung verwirklicht worden ist?
Dürfen politische Gegner danach weiterhin widersprechen, sich organisieren, demonstrieren und kandidieren? Bleiben Gerichte unabhängig? Kann eine Regierung eine Wahl verlieren und ihre Macht wieder abgeben? Bleibt also die Möglichkeit bestehen, die neue Ordnung später mit demokratischen Mitteln wieder zu verändern? Wer diese Fragen grundsätzlich bejaht, kann sehr weitreichende Veränderungen fordern und dennoch innerhalb des demokratischen Wettbewerbs stehen. Wer sie verneint, verändert die Frage. Dann geht es nicht mehr darum, was entschieden werden soll, sondern darum, wer künftig überhaupt noch entscheiden darf.
Ein entscheidender Kipppunkt wird deshalb dort erreicht, wo politische Gegner nicht mehr als rechtmässige Mitbewerber anerkannt werden. In einer Demokratie darf eine Regierung für katastrophal gehalten, eine Wahlentscheidung für verhängnisvoll erklärt und ein Gericht scharf kritisiert werden. Etwas anderes geschieht, wenn nur noch die eigene Bewegung als Vertretung des «wahren Volkes» gilt und alle anderen zu Verrätern, Fremdkörpern oder grundsätzlich illegitimen Machthabern erklärt werden. Dann wird jede verlorene Wahl zum vermeintlichen Betrug, jedes widersprechende Gericht zum politischen Feind und jede kritische Berichterstattung Teil einer Verschwörung.
Demokratie besteht nicht nur darin, eine Wahl gewinnen zu können. - Sie besteht ebenso darin, sie verlieren zu können.
Eine Bewegung, die nur ihren eigenen Sieg als demokratisch anerkennt, nimmt nicht mehr an einem offenen Wettbewerb teil. Sie benutzt ihn.
Wenn aus Worten Zwang wird
Die schärfste Grenze zwischen freier Rede und unmittelbarer Bedrohung wird erreicht, wenn Einschüchterung an die Stelle des Arguments tritt. Dazu gehören konkrete Drohungen, Feindlisten, die gezielte Veröffentlichung persönlicher Daten, die Kennzeichnung angeblicher Verräter oder die Rechtfertigung politischer Gewalt. Wer Menschen durch Angst aus der öffentlichen Debatte vertreibt, nimmt ihnen faktisch jene Meinungsfreiheit, auf die er sich selbst beruft. Noch gefährlicher wird es, wenn solche Handlungen nicht vereinzelt bleiben. Menschen werden organisiert, Geld und Ausrüstung beschafft, Gegner systematisch erfasst und gewaltbereite Gruppen aufgebaut. Aus Worten ist dann eine Fähigkeit zum politischen Zwang geworden.
Die Entwicklung lässt sich als Folge von Übergängen verstehen:
- Von der Kritik zur pauschalen Zuschreibung.
Nicht mehr eine Handlung, sondern eine ganze Gruppe wird verantwortlich gemacht. - Von der Zuschreibung zur Herabsetzung.
Menschen werden als minderwertig, gefährlich oder unzugehörig dargestellt. - Von der Herabsetzung zur Entrechtung.
Aus dem Feindbild entstehen Forderungen, bestimmten Menschen grundlegende gleiche Rechte vorzuenthalten. - Von der Entrechtung zur Einschüchterung.
Drohungen und persönliche Angriffe sollen Betroffene und Widersprechende zum Schweigen bringen. - Von der Einschüchterung zur organisierten Gewalt.
Feindbilder werden in Strukturen, Pläne und konkrete Handlungen übersetzt.
Nicht jeder dieser Übergänge rechtfertigt ein staatliches Verbot. Ein Warnzeichen verlangt Aufmerksamkeit. Ein demokratischer Kipppunkt verlangt gesellschaftlichen Widerspruch. Eine rechtliche Grenze verlangt rechtsstaatliches Handeln. Solange eine pauschale oder herabsetzende Aussage keine rechtliche Grenze überschreitet, sind Widerspruch, Aufklärung und Unterstützung der Betroffenen gefragt. Wo Menschen bedroht, verleumdet oder gezielt eingeschüchtert werden, müssen die bestehenden Gesetze angewandt werden. Wo Gewalt konkret organisiert und vorbereitet wird, darf der Staat nicht darauf warten, dass sie tatsächlich ausgeübt wird.
Karl Popper beschrieb diesen Konflikt mit seinem Paradox der Toleranz. Uneingeschränkte Toleranz könne letztlich zum Verschwinden der Toleranz führen. Dabei forderte er nicht, jede intolerante Auffassung vorsorglich zu verbieten. Solange ihr mit Argumenten und öffentlichem Widerspruch begegnet werden kann, hielt er Unterdrückung für unklug. Die Grenze verschiebt sich dort, wo Argumente verweigert und durch Drohung oder Gewalt ersetzt werden.
Daraus ergibt sich eine abgestufte Antwort:
- Solange gesprochen wird, antworten wir mit Worten.
- Wo getäuscht wird, klären wir auf.
- Wo Menschen herabgesetzt werden, widersprechen wir.
- Wo ihnen grundlegende gleiche Rechte abgesprochen werden, verteidigen wir ihre Gleichberechtigung.
- Wo bedroht wird, greift das Recht ein.
- Wo Gewalt vorbereitet wird, muss der Rechtsstaat handeln.
Gesellschaftlicher Widerspruch darf früh einsetzen. Staatlicher Zwang dagegen muss an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden bleiben. Denn auch die Verteidigung der Freiheit kann unfrei werden, wenn sie politische Überzeugungen statt konkreten Verhaltens bestraft. Gerade hier zeigt sich der Unterschied zwischen passivem und aktivem Verzicht besonders deutlich. Passiver Verzicht heisst, Warnzeichen zu sehen und trotzdem nichts zu tun. Aktiver Verzicht heisst dagegen, zu handeln und sich dabei selbst zu begrenzen. Nicht alles, was möglich wäre, ist deshalb auch erlaubt. Nicht jedes Mittel wird dadurch legitim, dass es gegen einen vermeintlichen Feind eingesetzt wird.
Extreme Strömungen in demokratischen Parteien
Besonders schwierig wird diese Abwägung, wenn antidemokratische Strömungen innerhalb demokratisch gewählter Parteien entstehen. Eine Partei kann unterschiedliche Flügel und weit auseinanderliegende Überzeugungen in sich vereinen. Das gehört zum politischen Wettbewerb. Für Parteien gilt derselbe Massstab wie für jede politische Bewegung: Was bleibt von der Freiheit der anderen übrig, wenn sie ihre politischen Ziele durchgesetzt haben?
Entscheidend ist deshalb nicht, ob eine Forderung von rechts oder links, aus religiöser, nationalistischer, sozialistischer oder einer anderen Überzeugung heraus formuliert wird. Entscheidend ist, ob gleiche Würde und grundlegende Rechte bestritten, politische Gewalt gerechtfertigt, demokratischer Pluralismus beseitigt oder der friedliche Machtwechsel aufgehoben werden sollen. Von einer demokratischen Partei darf erwartet werden, dass sie sich mit solchen Strömungen auseinandersetzt. Eine wirkliche Abgrenzung zeigt sich nicht nur in Erklärungen, sondern im Handeln. Erhalten Personen, die systematisch gegen demokratische Grundlagen arbeiten, weiterhin Ämter, Geld, Einfluss und Kandidaturen? Können sie Beschlüsse prägen? Werden menschenfeindliche Aussagen nur dann beanstandet, wenn öffentlicher Druck entsteht? Oder zieht die Partei erkennbare Grenzen?
Trotzdem wäre es gefährlich, daraus eine allgemeine Gesinnungsprüfung für die Teilnahme am demokratischen Wettbewerb abzuleiten. Wer entscheiden dürfte, welche politischen Überzeugungen noch zugelassen sind, besässe eine ausserordentliche Macht über seine Konkurrenten. Was heute gegen eine tatsächlich extremistische Bewegung eingesetzt wird, könnte morgen dazu dienen, unbequeme, radikale oder schlicht oppositionelle Positionen auszuschliessen. Die Grenze darf deshalb nicht beliebig von der jeweiligen Mehrheit verschoben werden. Sie muss an überprüfbares Verhalten und an die grundlegenden Regeln des demokratischen Rechtsstaates gebunden bleiben. Auch Parlamente dürfen Regeln für das Verhalten ihrer Mitglieder festlegen. Drohungen, Einschüchterung, Korruption oder der Missbrauch vertraulicher Informationen können geahndet werden. Solche Regeln müssen jedoch an konkretes Verhalten anknüpfen und für alle gleich gelten.
Nicht die Gesinnung ist zu bestrafen. - Das Verhalten ist zu beurteilen.
Gerade darin unterscheidet sich der Rechtsstaat von jenen, vor denen er sich schützen will.
Der demokratische Verzicht
Demokratie verlangt nicht den Verzicht auf Handeln. Sie verlangt den Verzicht auf Allmacht. Das ist ein entscheidender Unterschied. Passiver Verzicht bedeutet, Verantwortung abzugeben: nicht zu widersprechen, Warnzeichen zu ignorieren, notwendige Entscheidungen aufzuschieben oder aus Bequemlichkeit anderen das Feld zu überlassen. Ein solcher Verzicht kann Freiheit kosten. Aktiver Verzicht bedeutet dagegen, Verantwortung zu übernehmen und sich gerade beim Handeln Grenzen zu setzen. Er verlangt von Mehrheiten, ihre Macht nicht zur Entrechtung von Minderheiten zu benutzen. Von Regierenden verlangt er, ihre Macht wieder abzugeben. Von Unterlegenen verlangt er, Niederlagen zu akzeptieren und mit Argumenten statt mit Gewalt für eine andere Entscheidung zu kämpfen. Von jedem Einzelnen verlangt er den Verzicht darauf, die eigene Meinung mit der Wahrheit selbst zu verwechseln; den Verzicht darauf, politische Gegner für moralisch wertlos zu erklären; den Verzicht darauf, jedes Mittel zu rechtfertigen, nur weil es der eigenen Sache dient; und den Verzicht auf den Wunsch nach einer endgültigen Ordnung, in der niemand mehr widerspricht.
Dieser Verzicht ist keine Schwäche. - Er ist die Voraussetzung gemeinsamer Freiheit.
Die vielleicht schwierigste demokratische Haltung besteht deshalb darin, auch die Rechte jener zu verteidigen, die diese Rechte anderen am liebsten nehmen würden. Auch ein Antidemokrat verliert seine grundlegenden Rechte nicht allein deshalb, weil er sie anderen bestreitet. Wo seine Freiheit eingeschränkt werden muss, darf dies nicht aus Rache, Empörung oder politischem Nutzen geschehen. Es braucht einen Grund, Regeln und Grenzen für jene, die diese Regeln durchsetzen. Sonst bekämpfen Demokraten ihre Gegner mit genau jener Willkür, vor der sie sich schützen wollen.
Praktische Verhaltensregeln könnten etwa so lauten:
- Widersprich einer Meinung, aber bestreite nicht vorschnell das Recht, sie zu äussern.
- Beurteile Menschen nach ihrem Verhalten, nicht nach ihrer Zugehörigkeit.
- Verteidige auch die Rechte deiner Gegner.
- Widersprich früh, wenn Menschen pauschal herabgesetzt werden.
- Werde aufmerksam, wenn aus Herabsetzung politische Entrechtung werden soll.
- Und schreite mit den Mitteln des Rechts ein, wenn aus Worten konkrete Bedrohung, organisierter Zwang oder Gewalt wird.
Auf der Suche nach roten Linien und Kipppunkten habe ich vor allem zwei Dinge gelernt. Das erste ist unbequem. In einer Krise kann auch das Nichthandeln eine Entscheidung sein. Wer immer noch auf den nächsten eindeutigen Beweis, die nächste Grenzüberschreitung oder den Moment wartet, in dem wirklich niemand mehr zweifeln kann, handelt möglicherweise erst dann, wenn kaum noch etwas zu verhindern ist. Katastrophen entstehen nicht nur, weil Menschen das Falsche tun. Sie können auch entstehen, weil zu viele zu lange darauf warten, dass jemand anderes den ersten Schritt macht.
Das zweite ist noch unbequemer. Eine rote Linie kann selbst zur Falle werden. Wer sagt: «Bis hierhin und nicht weiter», überlässt seinem Gegenüber die Entscheidung, ob diese Grenze überschritten wird. Solange sie nicht überschritten ist, entsteht leicht der Eindruck, man müsse noch nichts tun. Wird sie überschritten, folgt die nächste Frage: War es wirklich schon die angekündigte Grenzverletzung? War sie schwer genug? Muss man sofort reagieren? Oder sollte man noch einmal warnen? - So kann sich eine rote Linie verschieben, ohne dass sie je bewusst neu gezogen wurde.
Vielleicht liegt der eigentliche Kipppunkt deshalb früher. Nicht dort, wo eine letzte Grenze überschritten wird, sondern dort, wo wir erkennen können, in welche Richtung eine Entwicklung führt – und trotzdem darauf verzichten, ihr entgegenzutreten. Das bedeutet nicht, jede bedenkliche Äusserung zu verbieten oder jedem politischen Gegner antidemokratische Absichten zu unterstellen. Gerade darin zeigt sich aktiver Verzicht: früh widersprechen, ohne vorschnell zu verbieten; aufmerksam sein, ohne in Hysterie zu verfallen; handeln, bevor aus Warnzeichen Tatsachen werden, ohne dabei selbst jene Freiheit preiszugeben, die man schützen möchte. Demokraten müssen Widerspruch aushalten. Sie müssen Niederlagen, Provokationen und politische Zumutungen aushalten. Was sie nicht einfach hinnehmen müssen, ist der schrittweise Abbau jener Bedingungen, unter denen dieser Streit überhaupt noch frei geführt werden kann.
Vielleicht besteht die wichtigste Lehre deshalb darin, rote Linien nicht als Startsignal für das Handeln zu verstehen. Wer erst handelt, wenn die letzte rote Linie überschritten ist, hat den Zeitpunkt des Handelns bereits seinem Gegner überlassen. Freiheit bewahrt man nicht, indem man immer neue Grenzen zeichnet. Man bewahrt sie, indem man rechtzeitig Verantwortung übernimmt – und dabei selbst auf jene Macht verzichtet, die man dem anderen aus gutem Grund nicht überlassen will.